„Gesetze, die geheim gehalten werden, taugen auch nichts.“

Aus einer relativ neuen Studie zum Bildungsurlaub stammt nicht nur diese schöne Überschrift, sondern auch das Fazit:
„Bildungsfreistellung … ist nach wie vor das einzige Instrument, das von allen Arbeitnehmer_innen genutzt werden kann, sich eine Auszeit für Bildung zu nehmen. Berufliche Weiterbildung verfolgt andere Ziele, ist hoch selektiv und funktionsbezogen. Bildungsfreistellung wird dagegen entsprechend ihrer ursprünglichen Idee Ausgangspunkt für Bildungsprozesse, die Menschen dazu
befähigen, Interessen zu entwickeln und begründet in subjektive Lernprozesse einzutreten, die nicht nur individuell, sondern auch kollektiv zu Veränderungen führen können.“

Das ist eines der Resümees, die Christine Zeuner und Antje Pabst in einer subjektwissenschaftlichen Untersuchung zur BU-Teilnahme und deren langfristige Wirkungen am Beispiel Rheinland-Pfalz ziehen.

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