Das Hessische Bildungsurlaubs-Gesetz wurde im Dezember 2017 geändert, und zwar mit dem Ziel, die Nutzung zu intensivieren: Kleinbetriebe mit 20 oder weniger Beschäftigten können zukünftig einen Lohnkostenzuschuss von bis 50 Prozent der jeweiligen Lohnkosten erhalten. Eine Experimentierklausel der neuen Gesetzesfassung wird es erlauben, internetbasierte Lehr- und Lernmethoden im Bildungsurlaub einzusetzen.
Der DGB lobte diesen schwarz-grünen Vorstoß; Unternehmerverbände kritisierten (wie schon immer) die freie Themenwahl der Bildungswilligen. Das veränderte Gesetz ist am 1.1.2018 in Kraft getreten.