Die Bildungsadministration in Thüringen zeigt sich bis heute überrascht und überfordert, dass am 1. Januar 2016 vollkommen überraschend (und erst im Sommer 2015 beschlossen!) ein Bildungsfreistellungsgesetz in Kraft getreten ist: Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes konnte noch kein Beschäftigter die bezahlte Freistellung nutzen, weil die entsprechende Verordnung für die Antragsverfahren fehlt! 100 Anbieter stehen in den Startblöcken, jedoch wird sich wohl vor dem Herbst praktisch nichts mehr tun…
Inzwischen gibt es, mit 8monatiger Verspätung, eine Verordnung und die Zulassung der ersten 481 Angebote – 2/3 davon mit Arbeitsweltbezug, 1/3 gesellschaftspolitische Bildung.