Soeben hat der Landtag Thüringen den angekündigten Gesetzentwurf zur Bildungsfreistellung veröffentlicht. Fünf Tage Freistellung für politische, berufliche und ehrenamtsbezogene Bildung, „Überlastungsschutz“ für Arbeitgeber, die Anerkennung von qualitätstestierten Trägern (statt einzelner Veranstaltungen) sind die wichtigsten Merkmale des Vorgeschlagenen. Manche Details (etwa zu den anerkannten Gütesiegeln und zur Ehrenamtsbildung) sollen per Rechtsverordnung geregelt werden. Eine Verabschiedung im Sommer 2015 und ein Inkrafttreten am 1. Januar 2016 sind geplant.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist hier dokumentiert.