Die Möglichkeit, Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung auch digital zu realisieren, bedurfte erst der Corona-Pandemie, um eine Realisierungschance zu erhalten. Was als Ausnahme begann, ist nun in Nordrhein-Westfalen auf Dauer ermöglicht worden: mit einer Gesetzesnovellierung (Viertes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes): „Da sich die befristete Regelung bewährt hat und die Digitalisierung auch in der Weiterbildung sachgerecht vorangetrieben werden soll“, hat der NRW-Landtag am 23. November 2022 in 2. Lesung einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Regierungsfraktionen CDU und Grüne und der Oppositionsfraktionen CDU und FDP angenommen. Beschwerden und „Missbrauch“ seien nicht bekannt geworden.
Die Seite des zuständigen Ministeriums für Kultur und Wissenschaft hat diese Entwicklung noch nicht verarbeitet – also hier der Gesetzesentwurf:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-1356.pdf