Der Begriff der „politischen Weiterbildung“ im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ist weit auszulegen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im August 2017 klargestellt. In der Berufungsverhandlung ging es um ein Seminar der IG Metall.
Das Gericht bezieht sich dabei auf einen Passus einer UNO-Vereinbarung. Unter dem Begriff der „politischen Bildung“ sei nicht nur reine Staatsbürgerkunde zu verstehen.
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