Der thüringische Landtag bzw. seine rot-rot-grüne Regierungs-Mehrheit hat am 9. Juli das Bildungsfreistellungs-Gesetz verabschiedet – gegen heftige Einwände aus Wirtschaft und Opposition, die die Regelung weiterhin für wirtschaftsfeindlich und entbehrlich halten.
Offenbar wurden in letzter Minute noch Änderungen vorgenommen – z.B. eine Einzelanerkennung jeder Bildungsveranstaltung vorgesehen. (Das ist nun wirklich unnötige Bildungsbürokratie – die anderen Bundesländer haben gute Erfahrungen mit einer „Trägeranerkennung“!) Die letzte und in Kraft gesetzte Gesetzesfassung ist hier veröffentlicht.