Die Thüringer Landesregierung hat am 3. März 2015 – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – einen Gesetzentwurf zum Bildungsurlaub beschlossen und wird diesen in Kürze in den Landtag einbringen. Der Text ist noch nicht veröffentlicht – die geplanten Regelungen bewegen sich im Rahmen des auch anderswo Üblichen: fünf Tage Bildungsfreistellung für politische, berufliche oder ehrenamtsbezogene Bildung, Schutzklauseln für Kleinbetriebe, Anrechenbarkeit betrieblicher Bildungsmaßnahmen…
Erste kritische Anmerkungen kommen aus CDU-Opposition und Wirtschaft wegen angeblicher „Wirtschaftsfeindlichkeit“, aber auch von den Gewerkschaften wegen zu viel Rücksichtnahme auf betriebliche Interessen.