Entwurf für Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

Soeben hat der Landtag Thüringen den angekündigten Gesetzentwurf zur Bildungsfreistellung veröffentlicht. Fünf Tage Freistellung für politische, berufliche und ehrenamtsbezogene Bildung, „Überlastungsschutz“ für Arbeitgeber, die Anerkennung von qualitätstestierten Trägern (statt einzelner Veranstaltungen) sind die wichtigsten Merkmale des Vorgeschlagenen. Manche Details (etwa zu den anerkannten Gütesiegeln und zur Ehrenamtsbildung) sollen per Rechtsverordnung geregelt werden. Eine Verabschiedung im Sommer 2015 und ein Inkrafttreten am 1. Januar 2016 sind geplant.

thür-BFG

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist hier dokumentiert.

Baden-Württemberg kann jetzt auch Bildungsurlaub

Nun sind es 13 Bundesländer mit dem Recht auf Bildungsurlaub: Am 11. März 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein „Bildungszeitgesetz“ beschlossen, das in seinen Grundzügen den Standards entspricht, die auch in den anderen Bundesländern mit Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub gelten: bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung, möglich sind Themen aus der politischen und beruflichen Bildung sowie die Qualifizierung für Ehrenämter, Kleinbetriebe erfahren speziellen Schutz. Die Regelung soll im Juli in Kraft treten.

Rätselhafterweise dokumentiert die Website des Landtags bisher weder den Beschluss noch den Gesetztestext.

Nachtrag 16.3.: Inzwischen doch im Netz! und zwar unter dieser Adresse.

 

Gesetzes-Vorbereitungen in Thüringen

Die Thüringer Landesregierung hat am 3. März 2015 – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – einen Gesetzentwurf zum Bildungsurlaub beschlossen und wird diesen in Kürze in den Landtag einbringen. Der Text ist noch nicht veröffentlicht – die geplanten Regelungen bewegen sich im Rahmen des auch anderswo Üblichen: fünf Tage Bildungsfreistellung für politische, berufliche oder ehrenamtsbezogene Bildung, Schutzklauseln für Kleinbetriebe, Anrechenbarkeit betrieblicher Bildungsmaßnahmen…

Erste kritische Anmerkungen kommen aus CDU-Opposition und Wirtschaft wegen angeblicher „Wirtschaftsfeindlichkeit“, aber auch von den Gewerkschaften wegen zu viel Rücksichtnahme auf betriebliche Interessen.