Am 3. Dezember 2014 hat der nordrhein-westfälische Landtag die geplante Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW wie absehbar beschlossen: Damit gibt es nun ein Recht auf Bildungsfreistellung für Auszubildende, und zwar auf fünf Arbeitstage für politische Bildung in den ersten beiden Dritteln der Ausbildungszeit.
Vergleichbare Seminare der Arbeitgeber (die in diesem Themenspektrum kaum zu erwarten sind) können auf diesen Anspruch angerechnet werden. Die Regelung ist nach Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (Nr. 40/2014 vom 9. Dezember) am 10. Dezember 2014 in Kraft getreten.