NRW: Bildungsurlaub für Azubis beschlossen

Am 3. Dezember 2014 hat der nordrhein-westfälische Landtag die geplante Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW  wie absehbar beschlossen: Damit gibt es nun ein Recht auf Bildungsfreistellung für Auszubildende, und zwar auf fünf Arbeitstage für politische Bildung in den ersten beiden Dritteln der Ausbildungszeit.

Vergleichbare Seminare der Arbeitgeber (die in diesem Themenspektrum kaum zu erwarten sind) können auf diesen Anspruch angerechnet werden. Die Regelung ist nach Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW  (Nr. 40/2014 vom 9. Dezember) am 10. Dezember 2014  in Kraft getreten.

Bildungszeit-Gesetzentwurf in Baden-Württemberg

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat im November 2014 den lange – seit 2011 – angekündigten Gesetzentwurf über eine Bildungsfreistellung – hier „Bildungszeit“ genannt – ins Parlament eingebracht. Nach dem ersten Eindruck orientiert sich der Entwurf  in der inhaltlichen und Verfahrensregeln stark an den Gesetzen anderer Bundesländer; die Anerkennung von qualitätstestierten Trägern (statt einzelner Seminare) soll bürokratischen Aufwand vermeiden. Berufliche Bildung steht im Vordergrund der öffentlichen Argumente. Kleinbetriebe-Schutzklauseln u.ä. unterstreichen den Vorsatz, den Arbeitgebern wenig Belastung aufzuerlegen. Doch auch politische Bildung bildungszeitgesetz-BaWüund Qualifizierung für Ehrenämter sind eingeschlossen in die möglichen Inhalte.

Der Volkshochschul-Verband des Landes forderte bereits, die allgemeine Bildung zukünftig mit aufzunehmen – „insbesondere psychologische und soziale Schlüsselqualifikationen, der Kreativ- und der Entspannungsbereich. Denn zum einen ist es mit der Abgrenzbarkeit von Allgemeiner und Beruflicher Weiterbildung ja ohnehin nicht weit her und zum anderen ist eine gute Allgemeinbildung erwiesenermaßen die beste Vorbereitung auf noch unbekannte berufliche Herausforderungen“.

Der Entwurf ist hier nachzulesen und herunterzuladen.