Immerhin, man traut sich, an das „heiße Eisen“ Arbeitnehmerweiterbildungs-Gesetz (so heißt das Bildungsurlaubsgesetz in NRW) heranzugehen und den Kreis der Berechtigten um Auszubildende zu erweitern! Die NRW-Landesregierung hat soeben den Entwurf eines entsprechenden Änderungsgesetzes dem Landtag vorgelegt.
Die Forderung – vor allem der Jugendverbände und der Gewerkschaften – stand schon länger im Raum und fand mit dem Satz “ Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz wollen wir auch für die Bildung von jungen Menschen nutzen.“ Aufnahme in die rot-grüne Koalitionsvereinbarung von 2012. Die Sondierungsgespräche mit den Tarifpartnern haben nun offenbar ergeben, dass sich der (übliche) Widerstand der Arbeitgeber in Grenzen halten wird. Kein Wunder, rechnet man doch – in Anlehnung an hessische Erfahrungen – mit einer Nutzung von etwa 1 % der Berechtigten und einer „Belastung“ von 0,01 % der Personalkosten.
Vorgesehen sind insgesamt 5 Tage während der ersten beiden Jahre der Ausbildung. Und wie in anderen Bundesländern sieht die Regelung eine Bildungsfreistellung von Azubis nur für Veranstaltungen der politischen Bildung vor.