Alles wird gut: Das für die Bildungszeit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe nimmt ab sofort Anträge von Veranstaltern auf Anerkennung nach dem Baden-Wüttembergischen Bildungszeitgesetz entgegen.
Eine „Queranerkennung“, wie von manchen gehofft, gibt es nicht. In anderen Ländern bereits anerkannte Veranstalter müssen sich auch für Baden-Württemberg anerkennen lassen, wenn sie Bildungszeit-fähige Seminare anbieten wollen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat eine Webseite zum Thema online gestellt: www.Bildungszeitgesetz.de mit Informationen für Bildungsinteressierte und Veranstalter.