Bildungszeit in Baden-Württemberg – die Anerkennung von Bildungseinrichtungen startet

Alles wird gut: Das für die Bildungszeit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe nimmt ab sofort Anträge von Veranstaltern auf Anerkennung nach dem Baden-Wüttembergischen Bildungszeitgesetz entgegen.

Eine „Queranerkennung“, wie von manchen gehofft, gibt es nicht. In anderen Ländern bereits anerkannte Veranstalter müssen sich auch für Baden-Württemberg anerkennen lassen, wenn sie Bildungszeit-fähige Seminare anbieten wollen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat eine Webseite zum Thema online gestellt: www.Bildungszeitgesetz.de mit Informationen für Bildungsinteressierte und Veranstalter.

 

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