Bremen hat ein novelliertes Bildungsurlaubsgesetz – das ab sofort Bildungszeitgesetz heißt.
Die bedeutsameren Änderungen verbergen sich in der ebenfalls novellierten Verordnung.
Die bisherige Beschränkung von Auslands-Bildungsurlauben auf Sprachreisen und bestimmte politische Themen entfällt, so sind z.B. die beliebten ökologischen und politischen Vor-Ort-Seminare nun auch in Bremen möglich.
Die zweite wesentliche Neuerung: Seminare müssen künftig „kompetenzorientiert“ sein. Die Kompetenzorientierung muss in den Stundenplänen und Curricula konkretisiert werden.
Das erscheint für die berufliche Bildung unproblematisch, bereitet Planer*innen aus der politischen Bildung allerdings Kopfzerbrechen: Erkenntnisgewinne, das Verstehen politischer Zusammenhänge und Mechanismen, die Überprüfung persönlicher Beurteilungen, die wachsende Bereitschaft zum Engagement sind typische Ziele politischer Bildungsarbeit – und mit dem eher funktionalen Kompetenz-Begriff aus der beruflichen Bildung kaum angemessen zu beschreiben. Ob und wie es gelingt, die neuen Anforderungen der Bremer Verordnung auf die Lernziele und Curricula der Seminare politische Bildung anzuwenden, ohne ihren eigentlichen Charakter aufzugeben, wird noch eine spannende Aufgabe für Kursbeschreibungs-Lyriker in den politischen Weiterbildungseinrichtungen.
Einziger Trost: Die nach dem Bremischen Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungsträger haben eine zweijährige Übergangsfrist, die Bildungszeitangebote kompetenzorientiert auszurichten. Die nicht anerkannten oder auswärtigen Veranstaltungsanbieter müssen ihre Einzelveranstaltungen ab sofort nach dem neuen Bildungszeitgesetz von der Bremer Weiterbildungsbehörde anerkennen lassen.