Das Saarländische Bildungsurlaubsgesetz ist – aus Arbeitnehmersicht – verbessert worden: Ehrenamtsschulungen sind nun, wie in vielen anderen Ländern auch, möglich, vor allem aber gibt es rein rechnerisch einen Tag mehr pro Jahr.
Die bisherige Regelung, bis zu 6 Tagen BU pro Jahr, wurden zur Hälfte mit Freistellung und zur anderen Hälfte in der Freizeit bestritten, de facto gab es also nur drei Tage echten Bildungsurlaub.
Ab sofort gibt es für die ersten beiden Tage eine Freistellung ohne Eigenanteil, erst ab dem dritten Tag muss die Hälfte der Seminarzeit aus der Freizeit beigesteuert werden. Der maximale Freistellungsanspruch beträgt nun also 2 + 4 X 0,5 = 4 Tage. Ein Tag mehr als bisher, gleichwohl nichts für Menschen mit Dyskalkulie.