Thüringen: Anerkennungsanträge können jetzt gestellt werden

Nachdem der Bildungsfreistellungsanspruch in Thüringen nun grundsätzlich seit Jahresbeginn besteht, suchen Interessierte bisher noch vergeblich nach anerkannten Veranstaltungen.

Grund: Das Verfahren für die Anerkennung ist erst im Dezember endgültig festgelegt worden.

Mittlerweile gibt es eine informative und gut verständliche Informationsseite des Thüringer Bildungsministeriums, die auch die für Veranstalter wichtigen Fragen nach der Anerkennung ihrer Veranstaltungen klärt.

Die schlechte Nachricht vorweg: das Verfahren ist nicht mit dem alten einheitlichen Erhebungsbogen kompatibel, ein neues Formular (pdf) muss verwendet werden und erhöht den Verwaltungsaufwand weiter.

Wirklich erfreulich dagegen: die Seminar-Anerkennung bleibt unbegrenzt gültig.

Die Gebührenordnung ist noch nicht veröffentlicht, es wird sich im Rahmen von 30 bis 150 € bewegen, wie man aus dem Ministerium hört.

Anerkennungen werden – wegen des noch nicht konstituierten Beirats – wohl nicht vor Ende März ausgesprochen.

Alle Infos zum Antragsverfahren incl. Link zum Formular:

http://www.bildungsurlaub.de/infos_anerkennung-von-bildungsurlaub_70.html

Ein Gedanke zu „Thüringen: Anerkennungsanträge können jetzt gestellt werden

  1. Wenn man sich allerdings ansieht, welche statistischen Daten die Veranstalter abliefern sollen, und berücksichtigt, dass der dazugehörige Erlass immer noch nicht veröffentlicht ist, kann man – nach einem halben Jahr Vorlauf seit der Gesetzesverabschiedung – durchaus von unnötigen bürokratischen Hindernissen sprechen….

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